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Gemäss Art. 54 der FIFA-Statuten erlässt das Fussballgericht Entscheide zu fussballbezogenen Streitfällen und reglementarischen Anträgen. Das Fussballgericht besteht aus den folgenden drei Kammern:
Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS)
Kammer für den Status von Spielern (KSS)
Kammer für Vermittler (KV)
Das Fussballgericht verfährt nach der Verfahrensordnung für das Fussballgericht (Verfahrensordnung), die vom FIFA-Rat erlassen wird. Die Rechtsprechungsbefugnis des Fussballgerichts ist in verschiedenen FIFA-Reglementen geregelt, u. a. im Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTS) und in den Ausführungsbestimmungen zu den Statuten (Ausführungsbestimmungen).
Falls Sie Fragen oder Zweifel im Zusammenhang mit dem Fussballgericht haben, lesen Sie bitte die FAQs.
FIFA-Schlichtung Die Schlichtung ist ein flexibles, vertraulich durchgeführtes Verfahren, bei dem eine neutrale Person die beteiligten Parteien aktiv dabei unterstützt, eine Vereinbarung zur Beilegung des betreffenden Streitfalls auszuhandeln.
Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten
Ziel
Die Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) entscheidet Fälle unter der Leitung eines unabhängigen Vorsitzenden sowie auf der Grundlage einer paritätischen Vertretung von Spielern und Vereinen. Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. a, b, d und e RSTS ist die KBS für folgende Fälle zuständig:
Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern in Zusammenhang mit der Wahrung der Vertragsstabilität, falls ein Gesuch um Ausstellung eines internationalen Freigabescheins gestellt wurde
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Spielern
Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen verschiedener Verbände
Streitigkeiten in Bezug auf die Ausbildungsentschädigung und den Solidaritätsmechanismus zwischen Vereinen desselben Verbands, sofern der dem Streit zugrunde liegende Spielertransfer zwischen Vereinen verschiedener Verbände erfolgt
Die aktuellsten Entscheide
19. Aug. 2021
Rotondi-ES
19. Aug. 2021
Chagas
19. Aug. 2021
Fener-ES
19. Aug. 2021
Almeida Monteiro
17. Aug. 2021
Boe-Kane
Kommision für den Status von Spielern
Ziel
Gemäss Art. 22 Abs. 1 lit. c und e RSTS ist die KSS für folgende Fälle zuständig:
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Vereinen und Trainern
internationale arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Verbänden und Trainern
Streitigkeiten zwischen Vereinen verschiedener Verbände
Gemäss Art. 19, Anhang 1 und Anhang 3 RSTS sowie den Ausführungsbestimmungen entscheidet die KSS zudem über reglementarische Anträge hinsichtlich:
internationaler Transfers oder Erstregistrierungen Minderjähriger,
einer beschränkten Befreiung für Minderjährige,
der Intervention der FIFA zur Bewilligung der Registrierung eines Spielers,
Anträgen auf Spielberechtigung oder Verbandswechsel,
der verspäteten Rückkehr eines Spielers nach einem Aufgebot für sein Verbandsteam.
Latest decisions - DE
2. Juli 2024
Najhi
2. Juli 2024
Hmani
1. Juli 2024
Aussems
28. Juni 2024
062401
27. Juni 2024
Marques Costa Filipe
Kammer für Vermittler
Ziel
Die Kammer für Vermittler des Fussballgerichts wird ab dem 1. Oktober 2023 Fälle im Zusammenhang mit Vermittlungsverträgen behandeln, die von Fussballvermittlern und Kunden am oder nach diesem Termin abgeschlossen wurden. Für alle anderen Streitfälle bleiben die massgebenden Streitschlichtungsorgane der jeweiligen FIFA-Mitgliedsverbände zuständig.
Die Kammer für Vermittler besteht aus a) einem Vorsitzenden und einem Vizevorsitzenden sowie b) der vom FIFA-Rat für nötig befundenden Zahl von Mitgliedern, die auf Vorschlag der FIFA-Mitgliedsverbände, der Konföderationen, Spieler, Vereine, Ligen und Fussballvermittler ernannt werden.